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Kapitel 14 · Echte Polarität

KI in der bAV: Wo darf sie mitarbeiten, und wo muss das Ergebnis prüfbar sein?

Kurz gesagt

KI ist in der bAV dort stark, wo Material unstrukturiert ist: alte Zusagen, eingescannte Policen und Nachträge lesen, einordnen, Auffälligkeiten markieren. Wo das Ergebnis eine Rechnung ist, etwa bei Beitragsanpassungen, Fristen oder Statuswechseln, muss es nachvollziehbar bleiben; ein Sprachmodell liefert aber eine wahrscheinliche Antwort, keine berechnete. Rechtlich gilt für jeden Arbeitgeber, der KI einsetzt, schon heute die Pflicht zu Maßnahmen für KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung). Die Hochrisiko-Pflichten greifen erst ab dem 2. Dezember 2027 und betreffen typische bAV-Verwaltung nach unserer Einschätzung in aller Regel nicht. Für die zugesagte Leistung haftet der Arbeitgeber ohnehin, gleich mit welchem Werkzeug gerechnet wurde.

„Unsere KI hat den alten Bestand jetzt digitalisiert, das lief richtig gut. Können wir das nicht auch für die laufenden Beitragsanpassungen nutzen?“
So klingt es im Termin

Prüfbar oder wahrscheinlich? – ein Fall aus der Dilemma-Methode

Eine Beitragsanpassung nach einer Gehaltserhöhung ist in Sekunden gerechnet, jedes Mal nach derselben Formel. Eine zwanzig Jahre alte Versorgungszusage liegt dagegen als eingescanntes PDF vor, handschriftlich ergänzt, in einem Format, das kein Regelwerk je vorgesehen hat. Beide Aufgaben landen am selben Vormittag auf demselben Schreibtisch.

Der Satz aus dem Termin klingt nach einer naheliegenden Ausweitung. Er vollzieht aber einen Tausch: Wer eine regelbasierte Prüfung durch ein KI-System ersetzt, gibt Prüfbarkeit auf und bekommt Wahrscheinlichkeit. Im Buch landet der Fall im Korb echte Polarität: Beide Seiten haben recht, die Spannung bleibt.

Was die KI-Verordnung von Arbeitgebern verlangt

KI-KompetenzWer ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt, ist Betreiber und muss seit dem 2. Februar 2025 Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz seines Personals zu unterstützen, abgestimmt auf Kenntnisse, Erfahrung und Einsatzkontext. Seit dem „Digital Omnibus“ (in Kraft seit 27. Juli 2026) muss er für keine Person ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren; handeln muss er trotzdem. Art. 4 VO (EU) 2024/1689 i. d. F. der VO (EU) 2026/1744
Hochrisiko BeschäftigungHochriskant sind unter anderem Systeme, die bestimmungsgemäß Entscheidungen über die Bedingungen von Arbeitsverhältnissen, Beförderungen oder Kündigungen beeinflussen sollen. Eine Beitragsanpassung nach festgelegter Regel oder das Einlesen alter Bestandsdokumente fällt nach Einschätzung des Buchs in aller Regel nicht darunter. Lässt ein System mitentscheiden, wer welche Leistung erhält, gehört die Einstufung auf den Prüfstand. Anhang III Nr. 4 Buchst. b, Art. 6 Abs. 3 KI-VO
Hochrisiko VersicherungHochriskant sind auch Systeme zur Risikobewertung und Preisbildung bei Lebens- und Krankenversicherungen natürlicher Personen. Das betrifft nach unserer Einschätzung den Versicherer, der so kalkuliert, nicht den Arbeitgeber, der eine Direktversicherung verwaltet. Anhang III Nr. 5 Buchst. c KI-VO
Ab wann Hochrisiko-Pflichten geltenFür Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, nicht schon seit August 2026. Betreiber müssen dann unter anderem die menschliche Aufsicht kompetenten und befugten Personen übertragen, automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren und als Arbeitgeber Arbeitnehmervertreter und Betroffene vor dem Einsatz informieren. Art. 113 Buchst. c, Art. 26 Abs. 2, 6 und 7 KI-VO
Haftung bleibtDer Arbeitgeber steht für die zugesagten Leistungen ein, auch wenn ein Versorgungsträger sie durchführt. Und wer informiert, muss richtig, eindeutig und vollständig informieren. Beides gilt unabhängig vom Werkzeug. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG; BAG, 18.02.2020 – 3 AZR 206/18

Die Verordnung regelt vor allem, was ein Arbeitgeber ohnehin tun muss. Ob ein bestimmter bAV-Prozess KI verträgt, beantwortet sie nicht. Das ist eine Frage der Prüfbarkeit, und die bleibt beim Haus. Wie weit die Haftung des Arbeitgebers in der bAV reicht, steht auf einer eigenen Seite.

Prüfbarkeit und Wahrscheinlichkeit haben beide recht

Prüfbarkeit

Eine Beitragsanpassung ist eine Rechnung mit eindeutigem Ergebnis. Ein regelbasierter Prozess zeigt jederzeit, welche Eingabe zu welchem Ergebnis geführt hat. Das ist die Grundlage jeder Nachprüfung, ob durch den Arbeitgeber, einen Prüfer oder Jahre später durch einen ehemaligen Mitarbeiter. Und eine Regel, die an ihre Grenze stößt, zeigt das auch.

Preis: Was sich nicht in eine Regel fassen lässt, bleibt liegen, so wichtig der Fall auch ist. Ein Regelwerk wirkt vollständig, bis der unbekannte Fall eintritt. Wer jede Ausnahme doch noch als Regel erfassen will, baut ein System, das am Ende niemand mehr prüfen kann.

Wahrscheinlichkeit

Sieben Versicherer, drei Jahrzehnte, Police, Zusage, Antrag, Nachtrag, teils als Fax archiviert: Hier sind die Abweichungen selbst die Regel. Ein KI-System kann solches Material lesen, einordnen und Ausnahmen markieren, damit ein Mensch sie ansieht. Ohne das bleibt der Altbestand ein Excel mit vierzig Spalten, gepflegt von zwei Personen, die die Historie nur teilweise kennen.

Preis: Eine überzeugend formulierte, falsche Einordnung ist schwerer zu erkennen als eine Regel, die sichtbar scheitert. Ein Sprachmodell liefert ein Ergebnis, aber nicht automatisch eine Herleitung, die Jahre später einer Prüfung standhält.

Die Endzustands-Probe

Verschwindet diese Spannung irgendwann von selbst?

Nein, auch nicht mit dem nächsten, besseren Modell. Ein Sprachmodell bleibt ein System, das wahrscheinliche Antworten erzeugt, und eine Beitragsanpassung bleibt eine Rechnung, die jemand nachvollziehen können muss. Und der Altbestand ordnet sich nicht von allein. Solange beides im selben Haus vorkommt, ist die Aufgabe keine Reihenfolge, sondern eine Aufteilung.

Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob KI eingesetzt wird, sondern wofür. Wo Prüfbarkeit Vorrang hat und wann KI die bessere Wahl ist, zieht Kapitel 14 als klare Linie. Welches Werkzeug die laufende Verwaltung insgesamt trägt, ist eine eigene Entscheidung; hier geht es um das, was man aufgibt, sobald ein Sprachmodell mitentscheidet.

Zwei falsche Abkürzungen

„Die KI hat es doch überzeugend erklärt, dann passt es.“Ein Sprachassistent beantwortet eine einfache Zählfrage falsch, ohne den kleinsten Zweifel, und übernimmt auf Widerspruch die Zahl aus der Gegenfrage. Nachgezählt hat er nicht. Zustimmung ist kein Nachweis.

„Wir lassen einfach alles durch die KI laufen, das spart Zeit.“Gespart wird an der falschen Stelle. Die Beitragsrechnung war nie der Engpass, regelbasiert läuft sie in Sekunden. Wer sie trotzdem einem Modell überlässt, gewinnt kaum Zeit und verliert die Rechnung, die man jemandem zeigen könnte.

Karte 16 „Prüfbarkeit vs. Wahrscheinlichkeit“ aus dem Kartensatz zum Buch.

Mehr dazu im Buch und auf Karte 16

Kapitel 14 von „Die Dilemma-Methode“ führt den Fall vollständig aus:

  • fünf Fragen für das Arbeitgebergespräch, bevor ein System entscheidet
  • das Entscheidungskriterium und eine Faustregel, wo Prüfbarkeit Vorrang hat
  • die billigste Vorkehrung für KI-gestützte Einordnungen und was das Recht zur Aufbewahrung hergibt

Karte 16 im Kartensatz bringt den Fall auf eine A5-Seite für den Termin.

Häufige Fragen

Ist KI in der bAV-Verwaltung ein Hochrisiko-System nach der KI-Verordnung?

Nach unserer Einschätzung in aller Regel nicht, abschließend geklärt ist das für die bAV aber nicht. Anhang III erfasst im Versicherungsbereich nur Risikobewertung und Preisbildung bei Lebens- und Krankenversicherungen. Und selbst ein System aus dem Beschäftigungskontext ist nach Art. 6 Abs. 3 nicht hochriskant, wenn es nur eine eng gefasste Verfahrensaufgabe oder eine vorbereitende Aufgabe erledigt, die Entscheidung nicht wesentlich beeinflusst und kein Profiling vornimmt. Diese Bewertung muss der Anbieter dokumentieren (Art. 6 Abs. 4). Fragen Sie im Einkauf danach.

Kann der Arbeitgeber die Verantwortung auf den Softwareanbieter abwälzen?

Nicht gegenüber den Beschäftigten. Die Einstandspflicht für die zugesagte Leistung bleibt beim Arbeitgeber, und die Pflicht zur KI-Kompetenz richtet sich ausdrücklich an ihn als Betreiber. Was im Verhältnis zum Anbieter vertraglich gilt, ist eine zweite Frage. Sie hilft erst, wenn der Schaden schon da ist.

Rechtsstand 31. August 2026, wie im Buch; ergänzende Angaben geprüft im Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.